Eingestellt im Juli 2010

NEUE KENNZEICHNUNGSVORSCHRIFTEN FÜR EQUIDEN

Es gibt neue Kennzeichnungsvorschriften für Pferde, Esel und Zebras seit März dieses Jahres. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Kennzeichnung liegt beim Tierhalter. Durch den umfangreichen internationalen Transport und Handel mit Tieren wachse die Bedrohung des Ausbruchs von Tierseuchen auch bei Equiden, gefährliche Seuchen  können schnell eingeschleppt und verbreitet werden, das gilt als Vorwand für die neue europaweite Kennzeichnungspflicht. Tatsächlich wird diese Maßnahme von vielen nur als Vorbote einer geplanten Pferdesteuer gesehen. Nach dem 30. Juni 2009 in der EU geborene Equiden sind mit einem Equidenpass auszustatten und zusätzlich mit einem Transponder zu kennzeichnen und werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Für vor dem 1.Juli 2009 geborene Equiden, die noch keinen Equidenpass haben, ist ein solcher zu beantragen. Auch diese Tiere sind mit einem Transponder zu kennzeichnen und werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Bei vor dem 1. Juli 2009 geborene Equiden, die bereits einen Equidenpass haben, muss nichts unternommen werden; bei ihnen entfällt die Kennzeichnungspflicht mit einem Transponder. Der Transponder darf nur von einem Tierarzt oder einer unter der Aufsicht eines Tierarztes stehenden Person oder einer anderen sachkundigen Person eines anerkannten Pferdezucht und -sportverbandes implantiert werden.  Weitere Informationen zur Kennzeichnung von Equiden erteilen auch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den unteren Verwaltungsbehörden der Stadt- und Landkreise.